1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DECLOAGRYP GmbH, Hauptstraße 123, 10115 Berlin (nachfolgend „DeutschlandReisen" genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Reisender" genannt).
1.2 Mit der Buchung einer Reise erkennt der Reisende diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Reisenden werden nicht anerkannt, es sei denn, DeutschlandReisen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende DeutschlandReisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien (E-Mail, Website) erfolgen.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch DeutschlandReisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird DeutschlandReisen dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von DeutschlandReisen vor, an das DeutschlandReisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651r BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.2 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist DeutschlandReisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. auf der Website und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von DeutschlandReisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.3 DeutschlandReisen ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DeutschlandReisen zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert DeutschlandReisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann DeutschlandReisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von DeutschlandReisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
5.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von DeutschlandReisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was DeutschlandReisen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. DeutschlandReisen hat die Entschädigung nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt zu berechnen:
5.4 Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die DeutschlandReisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 DeutschlandReisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit DeutschlandReisen nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind.
6.1 DeutschlandReisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung ausdrücklich genannt hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben hat.
6.2 DeutschlandReisen ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
6.3 Ein Rücktritt von DeutschlandReisen später als 30 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
7.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von DeutschlandReisen oder unter der mitgeteilten Kontaktstelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
7.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, DeutschlandReisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn DeutschlandReisen oder ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
8.1 Die vertragliche Haftung von DeutschlandReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.2 DeutschlandReisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von DeutschlandReisen sind und getrennt ausgewählt wurden.
9.1 DeutschlandReisen wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
9.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden.
Die für die Abwicklung des Reisevertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Reisenden werden von DeutschlandReisen entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese finden Sie unter https://decloagryp.com/datenschutz.html.
11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und DeutschlandReisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Soweit bei Klagen des Reisenden gegen DeutschlandReisen im Ausland für die Haftung von DeutschlandReisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3 Der Reisende kann DeutschlandReisen nur an deren Sitz verklagen.
11.4 Für Klagen von DeutschlandReisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DeutschlandReisen vereinbart.
11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder entsprechenden deutschen Vorschriften.
11.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
DECLOAGRYP GmbH
Hauptstraße 123
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